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Bahnordnung

Das Einhalten bestimmter Regeln sowie diszipliniertes Verhalten vermindert die Gefahren des Motorsports um ein Vielfaches. Wir wollen, dass unsere Kunden Freude und Spaß am Kartfahren haben und die Risiken weitgehend ausgeschaltet werden. Aus diesem Grunde ist der nachstehenden Bahnordnung strikt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Betreiber vor, die entsprechende Person mit Hausverbot zu belegen.

 

  • Das Mindestalter der Fahrer beträgt 12 Jahre.
  • Jeder Fahrer fährt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  • Den Anweisungen des Streckenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Teilnahme am Training oder Rennen ist nicht ohne Einweisung des Streckenpersonals möglich.
  • Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht. Dieser wird von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Windjacken bzw. Regenjacken können kostenlos ausgeliehen werden. Für verschmutzte oder beschädigte Kleidung übernehmen wir keine Haftung.
  • Das Betreten der Strecke ist untersagt.
  • Das Halten oder Parken auf der Strecke sowie das Behindern, Abdrängen oder Rammen anderer Fahrer ist verboten.
  • Das Fahren unter Alkoholeinfluß ist verboten.
  • Lose Kleidungsstücke wie Schals, Ketten, Gürtel etc. sind vor der Fahrt abzulegen, lange Haare sind unter der Sturmhaube bzw. Oberbekleidung unterzubringen.
  • Der Motor darf nur vom Streckenpersonal gestartet werden, Manipulationen am Motor sind zu unterlassen.
  • In der Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

 

Mit Betreten der Anlage wird die Bahnordnung anerkannt.

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